Haushaltshilfe & Hauswirtschaft Berlin-Lichtenberg & Umgebung

Um ihren Alltag in ihrem gewohnten Umfeld zu gestalten, nehmen viele Menschen Unterstützung im Haushalt in Anspruch. Hauswirtschaftliche Leistungen werden bei Bedarf von den verschiedenen Kostenträgern (Pflegekasse, Sozialamt)bewilligt und finanziert, wenn der Verbleib des Menschen in der eigenen häuslichen Umgebung gewährleistet werden soll.

Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI und SGB XII zählen beispielsweise die Wohnungsreinigung, Einkaufen, Kochen, Zubereiten von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung, Müllentsorgung und vieles mehr.

Was umfasst unsere Haushaltshilfe?

Wohnung und Wäsche

Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und wechseln, Geschirr spülen, Müll entsorgen. Wir übernehmen das, was Ihnen schwerfällt, und lassen Ihnen das, was Sie selbst erledigen möchten.

Einkaufen und Besorgungen

Wir gehen für Sie einkaufen oder begleiten Sie dabei. Auch Apothekengänge und kleinere Besorgungen übernehmen wir.

Mahlzeiten

Wir kochen oder bereiten Mahlzeiten vor – nach Ihren Gewohnheiten und nicht nach einem Standardplan.

Ordnung und Sicherheit im Wohnraum

Freie Wege, erreichbare Dinge, funktionierende Beleuchtung: Wir achten im Alltag darauf, dass die Wohnung begehbar bleibt, und sagen Ihnen, wenn uns etwas auffällt.

Feste Zeiten

Die Einsätze finden zu vereinbarten Zeiten statt. Sie wissen, wann jemand kommt, und können Ihre Woche danach planen.

Hilfe bei Anträgen und Formularen

Hauswirtschaftliche Leistungen werden je nach Situation von der Pflegekasse oder vom Sozialamt getragen. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Antrag zu stellen.

Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam gehen wir durch, welche Aufgaben wir übernehmen sollen und wie oft jemand zu Ihnen kommt.

Jahre Erfahrung
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Was kostet die Haushaltshilfe?

Hauswirtschaftliche Leistungen werden ganz oder teilweise von einem Kostenträger übernommen. Welcher das ist, hängt von Ihrer Situation ab – wir klären das vor dem ersten Einsatz mit Ihnen.

In Ihrer Sprache

Unser Team spricht Deutsch, Russisch und Ukrainisch. Im Haushalt geht es um Ihre Dinge und Ihre Ordnung – wo was hingehört, was nicht angefasst werden soll, wie gekocht wird. Das bespricht man am besten in der eigenen Sprache.

Über den Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 lassen sich hauswirtschaftliche Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Als Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 gehört die hauswirtschaftliche Versorgung zu den Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI und kann darüber finanziert werden.

Über das Sozialamt

Wenn der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert werden soll und keine ausreichenden Leistungen der Pflegeversicherung bestehen, kommt eine Übernahme nach SGB XII in Betracht – etwa als „Hilfe zur Pflege". Auch dabei helfen wir Ihnen weiter.

Ohne Pflegegrad

Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bei den Formularen. In der Zwischenzeit ist eine Unterstützung auf privater Basis möglich.

Weitere Leistungen

Unterstützung im Haushalt ist oft der erste Schritt, und mit der Zeit kommt weiterer Bedarf dazu. Wir übernehmen ebenso Grundpflege, soziale Betreuung, Verhinderungspflege und Pflegeberatung – aus einer Hand und mit denselben Ansprechpartnern.

Bürozeiten:

Mo. – Fr. 8 – 15 Uhr

E-mail:

info@miggane-pflegedienst.de

Telefon:

030 – 3385 7837

Fragen zur Haushaltshilfe in Berlin-Lichtenberg?

Wer übernimmt die Kosten, was gehört dazu und was nicht? Die häufigsten Fragen zur Haushaltshilfe und hauswirtschaftlichen Versorgung haben wir hier beantwortet.

Dazu zählen unter anderem Wohnungsreinigung, Einkaufen, Kochen und das Zubereiten von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Wäsche wechseln und waschen, das Beheizen der Wohnung und die Müllentsorgung.

Je nach Situation die Pflegekasse oder das Sozialamt. Ab Pflegegrad 1 ist eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich, ab Pflegegrad 2 zusätzlich über die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Leistungen nach SGB XII kommen über das Sozialamt in Betracht.

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad ist eine Unterstützung auf privater Basis oder über das Sozialamt möglich. Wir helfen Ihnen, den Pflegegrad zu beantragen.

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und nach dem verfügbaren Budget – von einem Termin pro Monat bis zu mehreren Einsätzen täglich. Wir legen die Zeiten gemeinsam fest und halten uns daran.

Nein. Wir kommen als Pflegedienst und übernehmen hauswirtschaftliche Leistungen als Teil Ihrer Versorgung. Dadurch lassen sie sich mit Pflege und Betreuung kombinieren und über die Kostenträger abrechnen.

Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege. Sie haben eine feste Ansprechperson, bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine kleine, Ihnen bekannte Gruppe.

Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne – wir freuen uns auf Sie!

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