Das sind Leistungen sog. körperbezogener Pflegemaßnahmen wie beispielsweise Waschen, Baden, Duschen, Haarwäsche, Betten, An- und Auskleiden, Lagern, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Hilfe bei Blasen- oder Darmschwäche.
Von einer angepassten Unterstützung bis hin zur vollständigen Übernahme der Körperpflege richten wir uns nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten. Ob am Waschbecken, Dusche, Badewanne oder die Waschung im Bett – wir sind für Sie da.
Körper- und Hautpflege
Waschen, Duschen, Baden oder die Waschung im Bett – am Waschbecken, in der Dusche, in der Badewanne oder im Bett. Wir richten uns nach Ihren Gewohnheiten und übernehmen so viel, wie nötig ist.
An- und Auskleiden
Wir unterstützen Sie morgens und abends beim Ankleiden und Auskleiden und nehmen uns dafür die Zeit, die Sie brauchen.
Mobilisation und Lagerung
Wir helfen beim Aufstehen, Hinsetzen und Umlagern. Regelmäßige Lagerung beugt Druckstellen vor und erhält die Beweglichkeit.
Unterstützung bei den Mahlzeiten
Wir begleiten Sie bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, in Ihrem eigenen Tempo und ohne Druck.
Hilfe bei Blasen- und Darmschwäche
Beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung arbeiten wir diskret und ruhig. Das ist für viele der sensibelste Teil der Grundpflege, und wir gehen entsprechend damit um.
Feste Bezugspflegekraft
Die Körperpflege übernimmt nicht jeden Tag jemand anderes. Sie haben eine feste Pflegekraft, bei Urlaub oder Krankheit springt eine kleine, Ihnen bekannte Gruppe ein.
Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam gehen wir durch, welche Leistungen der Grundpflege Sie brauchen und wie oft wir zu Ihnen kommen sollen.
Die Grundpflege gehört zu den Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen Ihres monatlichen Sachleistungsbudgets. Wie hoch dieses Budget ist, hängt vom Pflegegrad ab – wir rechnen Ihnen vorher aus, was Ihre Versorgung umfasst.
In Ihrer Sprache
Unser Team spricht Deutsch, Russisch und Ukrainisch. Bei der Körperpflege lassen Sie jemanden sehr nah an sich heran – da hilft es, wenn Sie sagen können, was Ihnen angenehm ist und was nicht, ohne nach Worten zu suchen.
Abrechnung über die Pflegekasse
Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und reichen keine Rechnungen ein.
Bei Pflegegrad 1
Pflegesachleistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 lässt sich die Grundpflege jedoch über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanzieren. Wir erklären Ihnen, wie das geht.
Ohne Pflegegrad
Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bei den Formularen. Bis zur Entscheidung besprechen wir, welche Versorgung sinnvoll und finanzierbar ist.
Unterstützung über das Sozialamt
Wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bestehen, kommt „Hilfe zur Pflege" über das Sozialamt in Betracht. Auch dabei helfen wir Ihnen weiter.
Die Grundpflege ist oft nur ein Teil der Versorgung, die zu Hause gebraucht wird. Ergänzend übernehmen wir hauswirtschaftliche Versorgung, soziale Betreuung, Verhinderungspflege und Pflegeberatung.
Wie oft kommt jemand, wer zahlt, und wo hört die Grundpflege auf? Die häufigsten Fragen haben wir hier beantwortet.
Zur Grundpflege zählen körperbezogene Pflegemaßnahmen: Waschen, Duschen, Baden, Haarwäsche, An- und Auskleiden, Lagern und Mobilisieren, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie Unterstützung bei Blasen- oder Darmschwäche.
Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder körperlicher Einschränkung im Alltag Unterstützung brauchen. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten als Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 1 ist die Finanzierung über den Entlastungsbetrag möglich.
Die Grundpflege umfasst körperbezogene Hilfen im Alltag und wird über die Pflegekasse abgerechnet. Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen. Sie wird vom Arzt verordnet und läuft über die Krankenkasse.
Das richtet sich nach Ihrem Bedarf – von einzelnen Einsätzen im Monat bis zu mehreren Einsätzen täglich. Wir legen die Zeiten gemeinsam fest und halten uns daran, damit Sie sich darauf einstellen können.
Ab Pflegegrad 2 ja, im Rahmen Ihres Sachleistungsbudgets nach § 36 SGB XI. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und sagen Ihnen vorher, ob ein Eigenanteil entsteht.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege. Sie haben eine feste Pflegekraft, die Sie kennt. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine kleine, überschaubare Gruppe – kein ständig wechselndes Personal.
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne – wir freuen uns auf Sie!
Kontakt aufnehmen
Anrufen oder Formular ausfüllen – wir melden uns schnell.
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Individuelle Beratung
Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und finden die passende Unterstützung für Ihren Alltag.
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